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   FG Saarland, 28.06.1995 - 2 K 220/87   

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https://dejure.org/1995,33464
FG Saarland, 28.06.1995 - 2 K 220/87 (https://dejure.org/1995,33464)
FG Saarland, Entscheidung vom 28.06.1995 - 2 K 220/87 (https://dejure.org/1995,33464)
FG Saarland, Entscheidung vom 28. Juni 1995 - 2 K 220/87 (https://dejure.org/1995,33464)
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  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG Saarland, 28.06.1995 - 2 K 220/87
    Der Beklagte hat mit dem ESt-Änderungsbescheid vom 1. März 1994 dem BFH-Beschluß vom 19. Juli 1993 - GrS 2/92 - BStBl. II 1993, 897 Rechnung getragen und die Kaufpreisteile, die nach Abschluß des Kaufvertrages in nachfolgenden Jahren infolge des Konkurses der Erwerber uneinbringlich geworden sind, als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung rückbezogen und nicht mehr in die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns einbezogen.

    Auf diese Kosten der Rechtsverfolgung zur Erlangung der Gegenleistung - im wesentlichen aber auch aus Streitigkeiten über die Durchführung eines Bauherrenprojekts und aus Erbauseinandersetzung bzw. zur Durchführung von Finanzgerichtsprozessen und für die Anfertigung von Steuererklärungen - findet der v.g. BFH-Beschluß GrS 2/92 keine Anwendung.

  • BFH, 27.02.1976 - VI B 66/75

    Widerruf eines Antrags auf getrennte Veranlagung - Kenntniserlangung während

    Auszug aus FG Saarland, 28.06.1995 - 2 K 220/87
    Bereits mit Beschluß vom 27. Februar 1976, VI B 66/75, BStBl. II 1976.384 hat der BFH ausgeführt, daß ein Antrag auf getrennte Veranlagung unter bestimmten Umständen wegen Willkür nicht beachtet zu werden braucht.
  • BFH, 12.08.1977 - VI R 61/75

    Nichtigkeit des Antrags auf getrennte Veranlagung eines einkunftslosen Ehegatten

    Auszug aus FG Saarland, 28.06.1995 - 2 K 220/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann es verfahrensrechtlich unbeachtlich sein, wenn ein Ehegatte die Zustimmung zur Zusammenveranlagung nicht erteilt (BFH, Urteil vom 12. August 1977 VI R 61/75, BStBl. II 1977, 870).
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